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   BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R   

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BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R (https://dejure.org/2018,11232)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R (https://dejure.org/2018,11232)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2018 - B 8 SO 23/16 R (https://dejure.org/2018,11232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Versäumung der Klagefrist - fristwahrende Abgabe der Klageschrift - nicht zu vertretende Störung des üblichen Übertragungswegs - Einreichung der Klage bei einer anderen inländischen ...

  • JurPC

    Wiedereinsetzung bei Störung des Faxempfangs des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist; Störung des Faxeingangs bei Gericht; Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Versäumung der Klagefrist - fristwahrende Abgabe der Klageschrift - nicht zu vertretende Störung des üblichen Übertragungswegs - Einreichung der Klage bei einer anderen inländischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 170 Abs. 2 S. 2 ; SGG § 67 Abs. 1
    Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 790
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Dies gilt insbesondere für Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857; BVerfG NJW 2001, 3473; BGH, NJW 1995, 1431, 1432; BGH NJW-RR 2004, 283, 284; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, Juris RdNr 2 mwN) .

    Um eine Ungleichbehandlung mit einem Prozessbevollmächtigten zu verhindern, der seinen Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf fertigt und versendet, muss der Beteiligte in diesen Fällen nicht unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um einen fristgerechten Eingang beim Gericht doch noch sicherzustellen, sondern nur einen naheliegenden, kaum zusätzlicher Mühe erfordernden Übermittlungsversuch (vgl nur BVerfG, NJW 1996, 2857, 2858; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, aaO) .

    Es oblag dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin, dem dies am 18.6.2015, dem Tag des Fristablaufs bekannt wurde, weder zum Gerichtsort zu fahren und die Klageschrift beim SG persönlich einzuwerfen noch einen Kurierdienst zu beauftragen, auch wenn für beides ausreichend Zeit gewesen wäre (vgl dazu bereits BVerfG, NJW 1996, 2857, 2858) .

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 218/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen technischer Störung

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Dies gilt insbesondere für Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857; BVerfG NJW 2001, 3473; BGH, NJW 1995, 1431, 1432; BGH NJW-RR 2004, 283, 284; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, Juris RdNr 2 mwN) .

    Um eine Ungleichbehandlung mit einem Prozessbevollmächtigten zu verhindern, der seinen Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf fertigt und versendet, muss der Beteiligte in diesen Fällen nicht unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um einen fristgerechten Eingang beim Gericht doch noch sicherzustellen, sondern nur einen naheliegenden, kaum zusätzlicher Mühe erfordernden Übermittlungsversuch (vgl nur BVerfG, NJW 1996, 2857, 2858; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, aaO) .

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Der Kreisrechtsausschuss konnte (was er auch zutreffend erkannt hat) wegen seiner funktionalen und sachlichen Unzuständigkeit selbst keine (ändernde) Regelung über die streitige Höhe der Leistung treffen, die ihrerseits (isoliert) Gegenstand einer (kombinierten Anfechtungs- und) Leistungsklage hätte sein können (anders aber bei Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde, vgl BSG Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 82 RdNr 12 ff, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Ob die Klagefrist des § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG versäumt ist, obwohl die unterschriebene, eingescannte und sodann als Anhang einer E-Mail an das SG gesandte Klageschrift noch am Tag des Fristablaufs vollständig ausgedruckt beim SG vorlag, kann offenbleiben (ablehnend Bundessozialgericht BSGE 122, 71 = SozR 4-1500 § 65a Nr. 3 für den Fall, dass das eingescannte Exemplar nicht unterschrieben ist; anders dagegen BGH Beschluss vom 15.7.2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649 ff und Beschluss vom 18.3.2015 - XII ZB 424/14 - NJW 2015, 1527 ff für unterschriebene, eingescannte und am Tag des Fristablaufs vollständig ausgedruckte Schriftsätze) .
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Ob die Klagefrist des § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG versäumt ist, obwohl die unterschriebene, eingescannte und sodann als Anhang einer E-Mail an das SG gesandte Klageschrift noch am Tag des Fristablaufs vollständig ausgedruckt beim SG vorlag, kann offenbleiben (ablehnend Bundessozialgericht BSGE 122, 71 = SozR 4-1500 § 65a Nr. 3 für den Fall, dass das eingescannte Exemplar nicht unterschrieben ist; anders dagegen BGH Beschluss vom 15.7.2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649 ff und Beschluss vom 18.3.2015 - XII ZB 424/14 - NJW 2015, 1527 ff für unterschriebene, eingescannte und am Tag des Fristablaufs vollständig ausgedruckte Schriftsätze) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 27/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Der 4. Senat des BSG sieht den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 96 SGG (unter Bezugnahme auf die ältere Rechtsprechung) als eröffnet an, weil die vorgenommene neue Sachprüfung es rechtfertige, auch eine solche Entscheidung wie eine Änderung oder Ersetzung iS von § 96 Abs. 1 SGG zu behandeln (vgl BSGE 118, 82 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 21, RdNr 11) .
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Ob die Klagefrist des § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG versäumt ist, obwohl die unterschriebene, eingescannte und sodann als Anhang einer E-Mail an das SG gesandte Klageschrift noch am Tag des Fristablaufs vollständig ausgedruckt beim SG vorlag, kann offenbleiben (ablehnend Bundessozialgericht BSGE 122, 71 = SozR 4-1500 § 65a Nr. 3 für den Fall, dass das eingescannte Exemplar nicht unterschrieben ist; anders dagegen BGH Beschluss vom 15.7.2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649 ff und Beschluss vom 18.3.2015 - XII ZB 424/14 - NJW 2015, 1527 ff für unterschriebene, eingescannte und am Tag des Fristablaufs vollständig ausgedruckte Schriftsätze) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    In diesem Fall hätte der Bescheid vom 30.6.2014 zulässigerweise (und unabhängig davon, dass er in dem ersten Verfahren unter Verkennung der Rechtslage tatsächlich nicht einbezogen worden ist) nicht erneut zum Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens gemacht werden können; dies hätte zur Folge gehabt, dass auch die folgende Klage unzulässig gewesen wäre, weil der Widerspruch von vornherein nicht statthaft gewesen wäre (vgl BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 27; BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5) .
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    Dies gilt insbesondere für Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857; BVerfG NJW 2001, 3473; BGH, NJW 1995, 1431, 1432; BGH NJW-RR 2004, 283, 284; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, Juris RdNr 2 mwN) .
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
    In diesem Fall hätte der Bescheid vom 30.6.2014 zulässigerweise (und unabhängig davon, dass er in dem ersten Verfahren unter Verkennung der Rechtslage tatsächlich nicht einbezogen worden ist) nicht erneut zum Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens gemacht werden können; dies hätte zur Folge gehabt, dass auch die folgende Klage unzulässig gewesen wäre, weil der Widerspruch von vornherein nicht statthaft gewesen wäre (vgl BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 27; BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5) .
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

  • BSG, 20.04.1999 - B 1 SF 1/98 B

    Sozialgerichtlichen Klageeinreichung bei Polizeibehörde

  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 39/91

    Nachweis eines Todes infolge von Kriegsleiden - Anspruch auf Witwenrente -

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 40/19 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die Prüfung der Angemessenheit

    Der Bescheid vom 22.11.2014 ist Gegenstand des Klageverfahrens geworden (§ 96 SGG; vgl BSG vom 25.4.2018 - B 8 SO 23/16 R - SozR 4-1500 § 91 Nr. 1 RdNr 21; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 96 RdNr 3a mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2020 - L 5 KR 1407/18

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Beamter - Beitragsbemessung - keine

    Denn auch eine unzulässige Klage begründet die für die Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG erforderliche Rechtshängigkeit (BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R -, in juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 9a RV 39/91 -, in juris, Rn. 14; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 96 Rn. 2; Becker in Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl. 2014, § 96 Rn. 10).

    Der Widerspruch war von vornherein unstatthaft mit der Folge, dass die Klage insoweit unzulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R -, in juris, Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2022 - L 6 VS 420/21

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Ausgleich nach § 85 SVG -

    Die Regelung betrifft damit eine Folgezeitraum, sodass hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 96 Abs. 1 SGG nichts anderes zu geltend hat als bei Bescheiden über nachfolgende Bewilligungsabschnitte, die nach der Neufassung des § 96 Abs. 1 SGG ebenfalls nicht mehr einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 8 SO 23/16 R -, juris, Rz. 23).
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